AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Onlineshops der Leonhart Druck GmbH

I. GELTUNGSBEREICH

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle über die Internetseite www.druckerei-leonhart.de geschlossenen Rechtsgeschäfte mit der Leonhart Druck GmbH (nachfolgend auch als Leonhart Druck bezeichnet). Abweichende Regelungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Bestätigung der Leonhart Druck GmbH, nicht ausreichend ist die Bezugnahme der Leonhart Druck GmbH auf ein Schreiben des Auftraggebers, welches AGB des Auftraggebers enthält. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten die folgenden Geschäftsbedingungen als angenommen.

 

II. VERTRAGSSCHLUSS

1. Mit der Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot ab. Im Anschluss an die Bestellung erhält der Auftraggeber zunächst eine unverbindliche Bestellbestätigung mit einer Übersicht über die von ihm abgegebene Bestellung. Erst nach Übermittlung der Druckdaten kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Leonhart Druck GmbH als Auftragnehmerin mit Zusendung einer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail zustande. Die Leonhart Druck GmbH als Auftragnehmerin wird die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail maximal fünf Tage nach Erhalt der Druckdaten annehmen.

2. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt stets der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

3. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UNKaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Die Leonhart Druck GmbH behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten pornografische, faschistische, radikale oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben.

5. Nach Vertragsschluss hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestelldaten. Jeder Änderungswunsch ist ein Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages über die Herstellung und Lieferung der geänderten Drucksachen. Die Leonhart Druck GmbH hat das Recht, dieses Angebot abzulehnen. Nimmt die Leonhart Druck GmbH das Angebot an, so können zusätzliche Kosten für den Auftraggeber entstehen, die im Laufe des Änderungsprozesses mitgeteilt werden.

 

III. WIDERRUFSRECHT UND AUSSCHLUSS DES WIDERRUFS BEI VERBRAUCHERVERTRÄGEN

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Leistung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Leonhart Druck GmbH
Industriesiedlung 1
84140 Gangkofen

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie die Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben regelmäßig die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht

übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nichtpaketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

Besonderer Hinweis

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung

2. Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

a. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde;

b. zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Soweit die Herstellung der Druckerzeugnisse über die Internetseite von Leonhart Druck nach Kundenspezifikation erfolgt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

 

IV. KOMMUNIKATION, MITTEILUNGEN

1. Der Auftraggeber hat spätestens bei der Bestellung eine Adresse für elektronische Post (E-Mail-Adresse) anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum endgültigen Abschluss des Auftrages gewährleistet. Diese E-Mail-Adresse gilt bis auf Widerruf oder Änderungsmitteilung durch den Auftraggeber stillschweigend auch für künftige Aufträge.

2. Insbesondere hat der Auftraggeber durch Einstellung seines Spamfilters und E-Mail-Clients (lokal und/oder bei seinem Provider) zu gewährleisten, dass ihn E-Mails der Leonhart Druck GmbH erreichen.

3. Mitteilungen der Leonhart Druck GmbH, die per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse erfolgen, gelten nach ihrer Absendung als beim Auftraggeber zugegangen, soweit dieser Unternehmer i.S.d. § 13 BGB ist. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher gilt dies nur, soweit die Erklärung nicht von besonderer / elementarer Bedeutung ist.

4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass eine an ihn abgesendete Mitteilung aus Gründen, die außerhalb seiner Sphäre liegen, nicht bei ihm eingegangen ist. Für Übertragungsfehler steht die Leonhart Druck GmbH nur ein, wenn deren Ursache in ihrer Sphäre begründet ist.

5. Die Leonhart Druck GmbH ist regelmäßig nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf fehlende, falsche oder nicht funktionsfähige E-Mail-Adressen hinzuweisen.

 

V. PREISE

1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Soweit Preisangebote befristet sind, ist die Gültigkeitsdauer auf den Shopseiten besonders gekennzeichnet.

2. Alle genannten Preise gelten generell unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und spätestens eine Woche nach dem Eingang der Bestellung die Übermittlung von druckfähigen Daten erfolgt. Druckfähige Daten sind dabei solche, die den Vorgaben an Formaten etc. entsprechen, die in den Kundeninformationen der Leonhart Druck GmbH aufgeführt werden.

3. Die auf den Produktseiten genannten Preise im öffentlich Shop sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer sowie sonstige Preisbestandteile, das heißt sie schließen Verpackung, Versandkosten ein, nicht jedoch eine Transportversicherung. Die Preise im Händlerbereich sind Nettopreise und werden ohne die gesetzliche Umsatzsteuer angezeigt. Auch sie schließen Verpackung, Versandkosten ein, nicht jedoch eine Transportversicherung.

4. Gilt für das Druckerzeugnis ein ermäßigter Steuersatz von zurzeit 7 %, hat der Auftraggeber die dafür erforderlichen Voraussetzungen spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Druckdaten anzuzeigen. Nach dieser Frist kann der ermäßigte Steuersatz mangels Vorlage der Druckdaten bei Leonhart Druck nicht mehr berücksichtigt werden. Aufgrund der einzelfallbezogenen aufwendigen Prüfung der steuerlichen Voraussetzungen sowie der Kosten für die Archivierung wird ein Aufwendungsersatz in Höhe von netto 50,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer je Auftrag berechnet. Dies gilt auch dann, wenn das Prüfungsergebnis die Abrechnung zum ermäßigten Steuersatz verneint. Das Prüfungsergebnis kann - außer bei offensichtlichen Fehlern - nicht angefochten werden. Um eine verzögerungsfreie Produktion zu gewährleisten, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass sämtliche Leistungen zunächst zum Regelsteuersatz von derzeit 19 % abgerechnet werden. Bei Aufträgen die nach entsprechender Prüfung zum ermäßigten Steuersatz von 7 % abgerechnet werden, wird eine korrigierte Abrechnung zugeschickt und der Differenzbetrag abzüglich der oben genannten Aufwendungen dem Auftraggeber zurückerstattet.

5. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes bzw. Produktionskosten im Falle einer Stornierung werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen einer geringfügigen Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

6. Proofs und Änderung übermittelter Daten oder ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden zusätzlich berechnet.

7. Bei Nichtantreffen des Auftraggebers unter der Lieferadresse werden die Kosten für eine Zweit- und Drittzustellung dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt, wenn dafür zusätzliche Kosten entstehen. Ebenso werden die Kosten für eine Rücksendung bei Nichtzustellbarkeit separat in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber die Nichtzustellbarkeit zu vertreten hat.

8. Macht der Auftraggeber bei nicht nach Kundenspezifikation angefertigten Bestellungen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat dieser die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn der Auftraggeber bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Auftraggeber kostenfrei.

 

VI. ZAHLUNG

1. Die auswählbaren Zahlungsarten werden dem Auftraggeber im Laufe des Bestellprozesses mitgeteilt.

2. Soweit sich nicht aus der Zahlungsart selbst etwas anderes ergibt, z. B. E-Payment oder Nachnahme, hat die Zahlung spätestens unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne jeden Abzug auf das angegebene Konto der Leonhart Druck GmbH zu erfolgen.

3. Andere als im Online-Shop für die Bestellung angebotene Zahlungsarten gelten nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin. Scheck und Wechsel werden als Zahlungsmittel generell nicht akzeptiert.

4. Die Leonhart Druck GmbH stellt für jede Auftragsposition innerhalb einer Warenkorb- Bestellung eine gesonderte Rechnung. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Bei kostenpflichtigen Stornierungen wird die Rechnung unter dem Tag der Stornierung ausgestellt und ist vom Auftraggeber sofort zu zahlen.

5. Geschäftskunden haben die Möglichkeit per SEPA-Firmenlastschrift zu zahlen. Dazu kann der Käufer der Leonhart Druck GmbH ein SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt nach Vorabankündigung (Pre-Notification) per E-Mail. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf zwei Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Leonhart Druck GmbH verursacht wurde.

6. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, so kann die Leonhart Druck GmbH Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der Leonhart Druck GmbH auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

7. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen zu zahlen. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, im Übrigen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer oder höherer Verzugsschäden durch die Leonhart Druck GmbH wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

8. Auftraggeber, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Bestellung angeben, erklären hiermit ausdrücklich, dass die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für sämtliche Bestellungen, auch für nachfolgende, gelten soll. Dies gilt solange, bis gegenüber der Leonhart Druck GmbH schriftlich angezeigt wird, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine Verwendung mehr finden soll.

9. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

VII. DRUCKDATEN, PRÜFUNGSPFLICHT

1. Die Leonhart Druck GmbH führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten sowie mit solchen Spezifikationen zu übermitteln, wie sie in den Kundeninformationen – insbesondere unter dem Punkt „Druckdaten“ – genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen wird ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an die Leonhart Druck GmbH sorgfältig zu prüfen, denn eine Überprüfung hinsichtlich Orthographie und Seitenanordnung oder ähnliches durch die Leonhart Druck GmbH findet nicht statt.

3. Dem Auftraggeber stehen zwei Möglichkeiten zur Überprüfung seiner Druckdaten im Sinne der Vorgaben durch die Leonhart Druck GmbH (s. Kundeninformationen / „Druckdaten“) zur Verfügung. Im Rahmen des kostenfreien, immer eingeschlossenen Service „Basis-Datencheck“ werden die Druckdaten auf generelle Druckfähigkeit geprüft. Im Rahmen des aufpreispflichtigen Sonderservice „Profi-Datencheck“ wird zusätzlich die Qualität der Druckdaten für ein optimales Druckergebnis überprüft. Der genaue Umfang von Basis- und Profi-Datencheck ist in den Kundeninformationen unter „Druckdaten“ ersichtlich.

4. Sind die Druckdaten fehlerhaft, so wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Vertragsdurchführung ist der Auftraggeber so dann verpflichtet, fehlerfreie Druckdaten zu liefern bzw. die Daten durch die Leonhart Druck GmbH im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zulassen oder auf sein eigenes Risiko den Auftraggeber unbenommen, den Auftrag mit den beanstandeten Daten drucken zu lassen oder den Auftrag kostenpflichtig zu stornieren.

5. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Auftraggeber. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet, was ggf. eine unvermeidbare Konvertierung beinhaltet. Sofern daraus Fehler entstehen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

6. Soweit aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Druckdaten Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

7. Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann die Leonhart Druck GmbH die Daten konvertieren. Die Haftung für daraus resultierende Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt.

 

VIII. LIEFERUNG

1. Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher erfolgt der Gefahrübergang erst mit der Übergabe der Ware an diesen.

2. Die Lieferung erfolgt Frei Haus innerhalb Deutschlands mit Ausnahme von Helgoland und das Gebiet von Büsingen. Frei Haus bedeutet bei Frachtware bis an die erste verschließbare Haustüre, sofern der Weg ebenerdig ist, ansonsten gilt frei Bordsteinkante.

3. Die Zustellung der Lieferungen erfolgt zu den geschäftsüblichen Zeiten.

4. Der Versand an Packstationen, Postfächer oder DHL-Postfilialen ist nicht möglich.

5. Die Lieferung von größeren Mengen kann per Spedition auf Einwegpaletten erfolgen, ein Versandtracking ist in diesem Fall nicht möglich.

6. Die im Rahmen des Auftrags von Leonhart Druck angegebenen Fristen sind Fertigungsfristen und keine Lieferfristen. Die Bearbeitungszeit eines Auftrages setzt sich aus Fertigungszeit und Versandzeit zusammen, beides kann während der Konfiguration gewählt werden. Die Versandzeiten sind ca.-Angaben, soweit nichts anderes vereinbart ist.

7. Die angegebene Fertigungsfrist beginnt bei Vorkasse mit Gutschrift der Zahlung auf das Konto der Auftragnehmerin, bei E-Payment mit Zahlungszusage und bei Zahlungsart per Rechnung mit Rechnungsfreigabe durch die Leonhart Druck GmbH an den Auftraggeber sowie stets mit Eingang der druckfähigen Daten oder der online durchgeführten Druckfreigabe nach Durchführung des aufpreispflichtigen Sonderservices „Korrekturabzug“.

8. Liegen diese Voraussetzungen hinsichtlich Zahlung und Daten bis 18 Uhr vor (bei Overnight 13 Uhr), beginnt die Fertigungsfrist noch ab diesem Eingangstag, soweit dies ein Arbeitstag ist. Im Übrigen gilt der folgende Arbeitstag als Beginn der Fertigungsfrist.

9. Die Angabe der Fertigungs- sowie Versandzeit in Arbeitstagen umfasst die Werktage Montag bis Freitag.

10. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn dies von der Auftragnehmerin als Fixtermin schriftlich bestätigt ist.

11. Gesetzliche Feiertage oder innerhalb Deutschlands unterschiedliche Feiertage wirken sich auf die Fertigungs- sowie Versandzeit aus und führen ggf. zu einer Verschiebung der Lieferung.

12. Die Leonhart Druck GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies aufgrund einer

Abwägung der Interessen sowohl von Auftraggeber als auch von Leonhart Druck zumutbar ist. Bei Teillieferungen trägt die Leonhart Druck GmbH die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.

13. Verzögert die Leonhart Druck GmbH die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von der Leonhart Druck GmbH zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

14. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb der Leonhart Druck GmbH als auch in dem ihres Zulieferers oder Spediteurs – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Zuwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Fertigungsfrist um die Dauer der Verzögerung.

15. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung der Leonhart Druck GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

16. Im kaufmännischen Verkehr steht der Leonhart Druck GmbH an den vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

17. Die Auftragnehmerin erfüllt die ihr im Rahmen der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten. Für private Endverbraucher handelt es sich bei den mit der Ware mitgelieferten Transportverpackungen um lizensierte Produkte. Bei Geschäftskunden geht die Auftragnehmerin, sofern nicht schriftlich eine anderweitige Anzeige erfolgt, von einer unentgeltlichen Standort-Entsorgung durch den Auftraggeber aus. Ansonsten können die Transportverpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware zurückgegeben werden, wenn sie sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sind.

 

IX. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehender Forderungen der Leonhart Druck GmbH gegen den Auftraggeber ihr Eigentum.

2. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an die Leonhart Druck GmbH ab. Die Leonhart Druck GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für die Leonhart Druck GmbH bestehenden Sicherheiten deren Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist die Leonhart Druck GmbH auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.

3. Bei Be- oder Verarbeitung von der Auftragnehmerin gelieferter und in deren Eigentum stehender Waren ist die Leonhart Druck GmbH als Herstellerin gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, ist die Auftragnehmerin auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

 

X. GEWÄHRLEISTUNGSREGELUNG / MÄNGELANSPRÜCHE

1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die Reklamationsanzeige umfasst den Eingang der Reklamation per Telefon, E-Mail oder Post an den Kundenservice.

3. Sollten bei Lieferung Transportschäden offensichtlich sein, so hat der Auftraggeber diese Fehler sofort der Leonhart Druck GmbH gegenüber bzw. gegenüber dem Auslieferer zu reklamieren. Die Versäumung dieser Rüge hat bei Verbrauchern keine Auswirkung auf die gesetzlichen Ansprüche, sondern dient dann der Beweissicherung.

4. Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für den CMYK-Modus, die Auflösung, Schriften, Formate o.ä.

5. Die Angaben des Auftragnehmers sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben oder kennzeichnen die Leistung. Sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird, sind handelsübliche Abweichungen zulässig. Insbesondere bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren sind geringfügige Farbabweichungen kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem Auftrag, der früher bei der Leonhart Druck GmbH gedruckt wurde. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital-Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.

6. Ferner ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

7. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

8. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der Leonhart Druck GmbH. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Kopie anzufertigen.

9. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können wegen Geringfügigkeit der Abweichung nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, in allen anderen Fällen auf 15 %. Davon ausgenommen sind Lieferungen an Verbraucher.

10. Belegexemplare werden von der Auflagenzahl abgezogen. Bis zu einer Auflage von 10 wird ein Belegexemplar zugesandt. Ab einer Auflage von mehr als 10 werden drei Belegexemplare zugesandt.

11. Bei berechtigten Beanstandungen ist die Leonhart Druck GmbH zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt die Leonhart Druck GmbH dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung / Rücktritt) verlangen.

12. Bei Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ist die mangelhafte Ware zurückzugeben. Dies gilt nicht bei Minderung.

 

XI. HAFTUNG UND ENTSCHÄDIGUNG DER LEONHART DRUCK GMBH           

1. Grundsätzliche Haftungsregelung

Für Pflichtverletzungen aller Art haftet die Leonhart Druck GmbH nur dann auf Schadensersatz, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Leonhart Druck GmbH unbeschränkt. Für vertragstypische Schäden, die dem Vertragspartner in Folge einer von der Leonhart Druck GmbH verübten wesentlichen Vertragsverletzung entstanden sind, haftet die Leonhart Druck GmbH auch dann, wenn ihr lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist die Haftung der Leonhart Druck GmbH für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht in dem vorgenannten Sinn ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf und vertraut.

2. Haftungsumfang

Die Leonhart Druck GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand

selbst eingetreten sind oder für Mehraufwendungen in der Abwicklung, die durch eine Verbringung des Auftragsgegenstandes an einen anderen Ort entstehen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Leonhart Druck GmbH, sofern Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten hingegen nicht, soweit die Leonhart Druck GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Sie gelten ebenfalls nicht für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

3. Haftung gegenüber Unternehmern

Gegenüber Unternehmen haftet die Leonhart Druck GmbH im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den infolge Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entstandenen vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unternehmern gegenüber ist die Haftung der Leonhart Druck GmbH für Schäden auf das 2-fache des Bestellwertes beschränkt. Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffer XI. 2. entsprechend.

 

XII. RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG

1. Für den Fall der Kündigung des Vertrags wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Auftraggebers (§ 643 BGB) durch die Leonhart Druck GmbH, insbesondere wegen fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten nach Basis- bzw. Profi-Datencheck und Fristsetzung bzw. fehlender Druckfreigabe, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Leonhart Druck GmbH eine Entschädigungszahlung in Höhe von 2 % der vereinbarten Auftragssumme, mindestens jedoch 10,00 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) zu zahlen. Die Kosten für den ggf. beauftragten Sonderservice „Profi-Datencheck“ sowie für gewünschte Korrekturabzüge sind zusätzlich zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall der Leonhart Druck GmbH Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch der Leonhart Druck GmbH bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung angemessen ist.

2. Vor Zusendung einer Auftragsbestätigung hat die Leonhart Druck GmbH das Recht die Bestellung des Auftraggebers zu löschen, sofern binnen vier Wochen keine Übermittlung von druckreifen Druckdaten erfolgt ist.

3. Eine Entschädigungszahlung seitens des Auftraggebers ist ferner dann zu leisten, wenn der Auftraggeber den Vertrag unter den Bedingungen nach Ablauf der kostenfreien Stornofrist kündigt bzw. storniert. Eine kostenfreie Stornierung einer Bestellung durch den Auftraggeber ist nur bis zum Versand der Auftragsbestätigung per E-Mail (Vertragsschluss) möglich.

4. Bis zur Druckfreigabe gilt die genannte Entschädigungsregelung in Höhe von 2 % der vereinbarten Auftragssumme, mindestens jedoch 10 Euro (zzgl. Umsatzsteuer).

5. Nach erfolgter Druckfreigabe ist der laufende Herstellungsprozess unumkehrbar, daher ist die erbrachte Leistung in Höhe von 97 % der Auftragssumme zu entschädigen, zuzüglich ggf. bereits geleisteter Dienste wie „Profi-Datencheck“ und / oder Korrekturabzüge. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall der Leonhart Druck GmbH Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch der Auftragnehmerin bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung angemessen ist.

6. Mit Abgabe der verbindlichen Stornierungserklärung stimmt der Auftraggeber der Entsorgung der im Herstellungsprozess befindlichen Ware zu. Für die Entsorgung fallen keine Kosten an. Die Leonhart Druck GmbH ist daher nach Stornierung / Kündigung nicht zur Herausgabe der Ware verpflichtet.

7. Die mit der Stornierung anfallenden Kosten können im Kundenbereich eingesehen werden.

8. Die Leonhart Druck GmbH ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, soweit hinsichtlich des Vermögens des Auftraggebers ein Insolvenzantrag gestellt wird oder der Auftraggeber die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

 

XIII. VERJÄHRUNG

Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz verjähren mit Ausnahme von Ansprüchen aus vorsätzlicher Handlung in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht, soweit die Leonhart Druck GmbH arglistig handelt. Von der vorstehenden Verjährungsregelung nicht betroffen sind Verträge mit Verbrauchern im Sinne des BGB, hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

XIV. HANDELSBRAUCH

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern keine abweichende Vereinbarung erfolgte.

 

XV. ARCHIVIERUNG

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der Leonhart Druck GmbH nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so obliegt dies dem Auftraggeber selbst.

 

XVI. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE / URHEBERRECHT

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Leonhart Druck GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

 

XVII. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Urkundenprozesse, der Geschäftssitz der Leonhart Druck GmbH.

2. Soweit der Auftraggeber ein privater Endverbraucher ist gelten die gesetzlichen Regelungen. Hat er jedoch keinen Wohnsitz innerhalb der europäischen Union, gilt ebenfalls der Geschäftssitz der Leonhart Druck GmbH als Gerichtsstand.

 

XVIII. INFORMATIONEN ZUM ANBIETER / VERTRAGSPARTNER

Die Internetplattform www.druckerei-leonhart.de wird von der Leonhart Druck GmbH betrieben. Die Leonhart Druck GmbH ist für alle darüber geschlossenen Rechtsgeschäfte Vertragspartner.

E-Mail: office@druckerei-leonhart.de

Website: http://www.druckerei-leonhart.de

Servicehotline: +49 087 22 / 96 21-0

Hotline ist erreichbar: Mo - Do: 8.00 - 17:00, Fr. 8.00 - 13.00

Telefax: +49 087 22 / 96 21-30

Adresse: Leonhart Druck GmbH, Industriesiedlung 1, 84140 Gangkofen

Geschäftsführer: Alfons Leonhart

Handelsregistereintrag: Amtsgericht Eggenfelden HRB 7385

USt-IdNr.: DE259499736

 

XIX. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine oder mehrere der genannten Regelungen gegen zwingende Gesetzesvorschriften verstoßen oder in sonstiger Weise unwirksam / undurchführbar sein bzw. werden, so tangiert dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als ersetzt, durch eine die in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich der Regelung am nächsten kommt. Stand: Mai 2014

Sie können diese AGB jederzeit auf www.druckerei-leonhart.de einsehen, ferner als PDF dauerhaft abspeichern und die Datei jederzeit offline ansehen bzw. ausdrucken.